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TMS | SU

Schulung und Unterweisung

Die regelmäßige Unterweisung von Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit gehört nach §12 ArbSchG zu den Grundpflichten eines Arbeitgebers.

Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im

Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie

vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen. Die MAQSIMA-Quellen

beinhalten neben den technischen Arbeitsschutzmaßnahmen auch die

organisatorischen Maßnahmen, wie regelmäßige Unterweisungen, arbeitsmedizinische

Untersuchungen oder auch Fortbildungen zur Aufrechterhaltung einer Qualifikation.

Mit dem neuen Modul TMS | SU Schulung und Unterweisung können Sie diese ab sofort auch planen, terminieren und dokumentieren. MAQSIMA TMS unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten im Rahmen der Unterweisung von Beschäftigten.

Darüber hinaus können Sie mit Hilfe von MAQSIMA TMS | SU auch den kompletten Workflow von der Schulungsbeantragung durch den Mitarbeiter, über die Freigabe durch den Vorgesetzten bis hin zur Durchführung und Bewertung der Schulungs- und Unterweisungsmaßnahmen abbilden.

Abgerundet wird das Modul durch eine Schulungs- und Trainingsbedarfsplanung, die es Ihnen erlaubt, den aktuellen Schulungsstand Ihrer Mitarbeiter mit den Schulungsbedarfen abzugleichen.

Mit dem neuen Modul TMS | SU Schulung und Unterweisung können Sie diese ab sofort auch planen, terminieren und dokumentieren. MAQSIMA TMS unterstützt Sie bei der Erfüllung Ihrer Unternehmerpflichten im Rahmen der Unterweisung von Beschäftigten.
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